Zölle: Käufer wollen Geld zurück - Nintendo sagt Nein
Wem gehört das Geld, wenn Nintendo bereits gezahlte US-Strafzölle vom Staat zurückerhält? Mit genau dieser Frage beschäftigt sich derzeit ein US-Gericht. Nintendo fordert die Abweisung einer Sammelklage von Käufern, die einen Teil einer möglichen Erstattung für sich beanspruchen.
Hintergrund sind die von der US-Regierung unter Präsident Donald Trump im Frühjahr 2025 eingeführten Importzölle.
Nintendo hatte damals erklärt, die neuen Abgaben wirkten sich auf das Geschäft aus und verschob unter anderem kurzzeitig den Start der Vorbestellungen für die Switch 2 in den USA. Inzwischen fordert das Unternehmen vor Gericht die Erstattung bereits gezahlter Zölle.
Genau hier setzt die Sammelklage an. Die Kläger argumentieren, Nintendo habe die zusätzlichen Kosten bereits über höhere Verkaufspreise an die Kunden weitergegeben.
Sollte das Unternehmen die gezahlten Zölle nun zurückerhalten, würde es quasi doppelt profitieren: einmal durch die höheren Verkaufspreise und ein zweites Mal durch die Erstattung der Abgaben. Deshalb verlangen die Kläger, dass Nintendo einen entsprechenden Anteil an die Käufer auszahlt.
Ungerechtfertigte Bereicherung?
Nintendo widerspricht dieser Argumentation. In der jetzt eingereichten Stellungnahme erklärt das Unternehmen, der beim Kauf gezahlte Preis sei der vereinbarte Preis gewesen. Ein späterer Wegfall oder eine Erstattung von Unternehmenskosten begründe keinen Anspruch auf eine Rückzahlung an Kunden.
Verkaufspreise würden von zahlreichen Faktoren bestimmt und seien nicht unmittelbar an einzelne Kostenpositionen wie Zölle gekoppelt, argumentiert Nintendo laut dem Magazin Gamefile(öffnet im neuen Fenster).
Die Klage der Spieler beruft sich unter anderem auf das US-Rechtsprinzip der ungerechtfertigten Bereicherung. Nach Auffassung der Kläger wäre es unzulässig, wenn Nintendo sowohl die höheren Verkaufspreise behalten als auch die gezahlten Zölle erstattet bekommen würde.
Der Fall könnte über Nintendo hinaus Bedeutung erlangen. Sollten die Kläger Erfolg haben, könnte dies die Frage aufwerfen, ob Unternehmen nachträgliche Erstattungen bestimmter Kosten künftig an ihre Kunden weiterreichen müssen. Bislang gilt ein solcher Anspruch im US-Wirtschaftsrecht allerdings nicht als Regelfall.
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